Rechtsprechung
LG Limburg, 20.03.2008 - 7 T 255/07 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtanzeige der Arbeitsaufnahme durch einen Schuldner als Versagungsgrund der Restschuldbefreiung
Verfahrensgang
- AG Limburg, 25.09.2007 - 9 IK 48/05 nachfolgend BGH - 11.03.2010 - IX ZB 92/08
- LG Limburg, 20.03.2008 - 7 T 255/07
- BGH, 11.03.2010 - IX ZB 92/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Mönchengladbach, 10.07.2003 - 5 T 270/03
Restschuldbefreiung, Versagung, Tennisunterricht
Auszug aus LG Limburg, 20.03.2008 - 7 T 255/07
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass selbst die Erzielung von Einkünften aus einer Nebentätigkeit von der Auskunftspflicht des § 97 Abs. 1 Satz 1 InsO umfasst ist und dass solche Umstände auch ohne besondere Nachfrage dem Treuhänder zu offenbaren sind (LG Mönchengladbach ZInsO 2003, 955, 956 ; AG Oldenburg ZInsO 2001, 1170, 1171 ;… Uhlenbruck-Vallender, InsO, § 290 Rz. 67).Es reicht die Gefährdung der Gläubigerrechte aus (vgl. LG Mönchengladbach, ZVI 2003, 675), die hier schon mit Nichtanzeige der Arbeitsaufnahme eintrat.